Banner_RP_AlltagsService_Gelb.jpg
Banner_RP_AlltagsService_Gruen.jpg
Banner_RP_AlltagsService_Lila.jpg
Banner_RP_AlltagsService_Rot.jpg
header_gelb.jpg
header_rot.jpg
BetreuungsangeboteBetreuungs-Angebote

Sie befinden sich hier:

  1. Angebote
  2. Alltagshilfen
  3. Betreuungsangebote

Betreuung im Alltag

Ansprechpartner

Frau Sarah Schrank

Tel.: 0 62 32 / 60 02 0
Fax: 0 62 32 / 60 21 9

S.Schrank(at)DRK-Speyer.de

Karl -Leiling -Allee 5
67346 Speyer

Beratungsstelle

Lessingsstr. 19, 67346 Speyer

Telefonisch sind wir zu den regulären Öffnungszeiten unter 06232 / 60020 erreichbar.

Angebot

  • Stundenweise Einzelbetreuung in der Häuslichkeit des Bedürftigen oder Begleitung außer Haus
  • Inhalte sind individuell:
    • gemeinsame Spaziergänge
    • Gesellschaftsspiele
    • Basteln
    • Gedächtnistraining
    • Vorlesen aus Tageszeitungen oder Büchern,
    • Begleitung bei Freizeitaktivitäten, Arztbesuchen oder Behördengängen

An wen richtet sich dieses Angebot

Unser Angebot richtet sich insbesondere an Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5, die möglichst lange in Ihrer vertrauten Umgebung verbleiben möchten, sowie pflegende Angehörige, die sich Entlastung wünschen.

Darüber hinaus bieten wir für Menschen, die einen Unterstützungsbedarf haben, jedoch (noch) keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, alle Leistungen als Privatleistung zum gleichen Preis an.

Abwesenheits- und Krankheitsregelungen

Bei der Versorgung unserer Kunden legen wir Wert auf eine hohe personelle Kontinuität. Je nach Art und Umfang der gewünschten Leistungen ordnen wir daher jeden Teilnehmer einen festen Mitarbeiter zu. Dieses ist uns besonders wichtig.

Kosten

Für unsere Leistungen werden folgende Preise in Rechnung gestellt:

 

LeistungPreis
BetreuungsService                  31,33 € / Stunde
Hauswirtschaftliche Leistungen26,25 € / Stunde
Anfahrtspauschale6,29 € /Anfahrt

Die monatlich erbrachten Leistungen werden dem Pflegebedürftigen bzw. dessen gesetzlichen Vertreter zu Beginn des Folgemonats in Rechnung gestellt. Unter Vorlage der Rechnung hat der Pflegebedürftige/ gesetzlicher Vertreter die Möglichkeit die entstandenen Kosten über den Entlastungsbetrag gem. §45b SBG XI erstatten zu lassen. Auf Wunsch können die Leistungen über eine Abtretungserklärung auch direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.